1. Allgemeines
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle der UHLAND2 – Agentur für PR, Werbung und Neue Medien GmbH (im folgenden UHLAND2 genannt) erteilten Aufträge. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich Ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden, die vertraglich geschuldete Leistung des Vertragspartners vorbehaltlos annehmen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem jeweiligen Kunden.

2. Angebot und Vertragsabschluss
Alle Angebote sind freibleibend und verbindlich. Aufträge werden mit ihrer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung durch UHLAND2 zu den nachstehend genannten Bedingungen angenommen. Die Angestellten von UHLAND2 sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrags hinausgehen. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. An Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen behält sich UHLAND2 Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten ohne ausdrückliche, schriftliche Zustimmung von UHLAND2 nicht zugänglich gemacht werden. Dritten gegenüber sind sie geheim zu halten. UHLAND2 hält sich an gegebene Angebote maximal 14 Tage gebunden. Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Vertrag bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von UHLAND2.

3. Zahlungsbedingungen
Alle Lieferungen und Leistungen werden zu den am Tage des Vertragsabschlusses gültigen Preisen von UHLAND2 berechnet. Sind Preise nicht ausdrücklich als Festpreis vereinbart und liegen zwischen dem Vertragsabschluss und der vertraglich vereinbarten Lieferzeit mehr als 4 Monate sind wir berechtigt, zum jeweiligen Tagespreis zu liefern. Dem Kunden erwächst in einem solchen Fall aus einer Preiserhöhung kein Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ab Werk ausschließlich Verpackung; diese wird gesondert in Rechnung gestellt und nicht zurückgenommen. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht in den Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tage der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Rechnungen sind, soweit keine andere Zahlungsweise vereinbart wurde, sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Der Kunde ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als ein Gegenanspruch aus dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Schecks und Akzepte werden nur aufgrund besonderer Vereinbarung angenommen. Kosten und Diskontspesen gehen zu Lasten des Kunden. Zahlungen gelten erst an dem Tag geleistet, an dem wir über den Rechnungsbetrag verlustfrei verfügen können. Bei Zahlungsverzug des Kunden stehen uns Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) zu; die Geltendmachung eines weiteren Verzugschadens bleibt vorbehalten. Wenn UHLAND2 Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, insbesondere ein Scheck nicht eingelößt wird oder der Kunde seine Zahlungen einstellt oder trotz einer verzugsbegründeten Mahnung keine Zahlung leistet, ist UHLAND2 berechtigt, Vorauszahlungen und eine sofortige Zahlung aller offenen und der noch nicht fälligen Rechnungen zu verlangen. Noch nicht gelieferte Ware kann zurückgehalten und die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen eingestellt werden.